Neue Windanlagen in Schleswig-Holstein dürfen bis Ende nächsten Jahres weiterhin nur mit Ausnahmegenehmigung gebaut werden. Der Landtag beschloss am Freitag, das bestehende Moratorium – den Ausbaustopp – für Anlagen an Land zu verlängern. Die Landesregierung braucht weiter Zeit, um neue Regionalpläne zu erarbeiten.
Hintergrund sind die rund 4.200 Stellungnahmen, die nach dem zweiten Planentwurf der Landesregierung eingegangen waren und die zur Zeit ausgewertet werden. Dem Gesetzentwurf von CDU, Grünen und FDP stimmte auch die AfD zu. Die SPD enthielt sich und wies auf erhebliche Zweifel an der Rechtssicherheit der Moratoriumsverlängerung hin. Im Innen- und Rechtsausschuss hatte die SPD noch zugestimmt.
SPD: “Windige und desaströse Politik”
Die SPD warf der “Jamaika”-Regierung “windige und desaströse Politik” vor: Die Bilanz sei verheerend, die gescheiterte Politik von CDU, Grünen und FDP habe die Windenergiebranche schwer beschädigt, so der energiepolitische Sprecher Thomas Hölck.
Der SSW lehnte die Verlängerung ab. Das erneute Moratorium werfe das Land um Jahre zurück und sei eine wirtschafts- und energiepolitische Bankrotterklärung, monierte Lars Harms.
AfD-Fraktionschef Jörg Nobis unterstützt das Moratorium. Er sagte, jeder Tag, an dem in Schleswig-Holstein keine neue Windkraftanlage gebaut werde, sei ein guter Tag für das Land.
Ziel: Neue Pläne bis Mitte 2020
Die “Jamaika”-Fraktionen verteidigten die Verlängerung des Ausbaustopps. Verzögerungen sollten vermieden und alle Möglichkeiten genutzt werden, um Verfahren zu beschleunigen. “Wir arbeiten weiterhin mit Hochdruck an der Erstellung der neuen Wind-Regionalpläne”, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Ziel sei es, dass die neuen Pläne in der zweiten Hälfte 2020 in Kraft treten können.
Er räumte ein, dass man sich mit dem Moratorium in einem verfassungsrechtlichen Spannungsfeld bewege. Planungs- und Rechtssicherheit seien aber absolut notwendig. Grote betonte, dass Ausnahmen zum Bau von Windkraftanlagen weiterhin möglich – und auch gewünscht – seien.
Oberverwaltungsgericht kippte Pläne
Der Windkraft-Ausbau hatte 2015 einen herben Rückschlag erlitten. Damals kippte das Oberverwaltungsgericht die damaligen Pläne. Seitdem gilt grundsätzlich ein Moratorium für neue Anlagen, um Wildwuchs zu verhindern. Nur über Ausnahmegenehmigungen sind Neubauten möglich. 2018 wurden nur noch 20 neue Anlagen genehmigt, aber 30 stillgelegt.