Bei einem Boutique-Besuch in einer Shopping Mall war sie im Dezember 2018 nach einem Streit mit ihm vor die Tür gesetzt worden, hatte ihrem Frust in einem Internet-Video Luft gemacht – und den Mann wüst beleidigt.
Dafür wollte sie sich am Mittwoch laut ihrem Anwalt angeblich entschuldigen. Doch der Kläger kam nicht zum Prozesstermin – und sein Anwalt erklärte, nach so vielen Wochen habe eine bloße Entschuldigung auch keinen Wert mehr.
Laut Gericht muss nun geprüft werden, ob das Schmäh-Video eine „schwere Persönlichkeitsverletzung“ darstelle – und ob das allein durch Geld wieder gutzumachen sei oder auch „durch andere“ Maßnahmen.
Nach dem Termin räumte die 32-Jährige ein, ihr Frust-Video sei „blöd gewesen“, doch handele es sich bei dem Kläger um einen „bösen Mann“. In der Schwangerschaft sei sie beim Shoppen schwer beladen gewesen, habe beim Boutique-Besuch daher einige Gegenstände auf den Boden gelegt.
Als das zu Ärger führte, habe sie einer Freundin das A-Wort über den Verkäufer zugeraunt, der aber habe das wohl gehört, ließ sie vor die Tür setzen. Auch in ihrem Video hatte die Influencerin dann das A-Wort benutzt.
Wie es mit der Klage gegen sie weiter geht, soll im April verkündet werden. Im Internet unterstützt Bonnie Strange die Kampagne eines Mode-Labels gegen Hetze und Hassparolen im Netz.