Fast zwei Jahrzehnte lang streiten ein Rentner aus Waren an der Müritz und eine Anwältin um Zehntausende Euro. Dann hat der Mann genug: Er greift zur Waffe und erschießt die 67-Jährige. Nun verurteilt ihn ein Gericht zu einer jahrelangen Haftstrafe.
Ein 80-jähriger Rentner ist wegen Totschlags einer Anwältin und illegalem Waffenbesitz zu sieben Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Angeklagte erschoss die 67 Jahre alte Juristin Anfang Februar dieses Jahres in ihrer Kanzlei in Waren an der Müritz. Der Senior wurde wegen Mordverdachts angeklagt – dafür gab es jedoch keine Anhaltspunkte, wie ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg sagte. Stattdessen sprachen die Richter den Angeklagten wegen Totschlags in einem minderschweren Fall schuldig.
Der Mann hatte erklärt, dass er den Ehemann der Anwältin seit den 1980er Jahren gekannt habe und mit ihm locker befreundet gewesen sei. Nach der Wende habe sich der ehemalige Leiter einer DDR-Großhandelsfirma bei ihm Geld für Geschäfte einer Ost-West-Import GmbH geliehen. Das waren bis 2003 insgesamt rund 94.000 Euro, wie ein ziviles Gerichtsurteil später belegte.
Doch auch nach dem Urteil im Jahr 2014 bekam der Senior keinen Cent des geborgten Geldes wieder und wurde psychisch krank. “Er war der Geprellte, Betrogene, Hintergangene”, sagte der Richter. Nach vergeblichen Versuchen, mit der Anwältin zu reden, ging der Rentner mit einer Pistole, die er sich illegal beschafft hatte, zu der Kanzlei. Nach einem Wortgefecht rastete er nach eigenen Angaben aus und schoss dreimal auf die Juristin, die tödlich verletzt wurde. Der Richter nannte die Schüsse eine “hinrichtungsähnliche Vorgehensweise”.
Man müsse dem 80-Jährigen aber zu Gute halten, dass er von einem Gutachter in dieser Situation als “erheblich vermindert steuerungsfähig” eingeschätzt wurde. Nach den Schüssen flüchtete der Rentner mit dem Stadtbus, versteckte die Pistole, ging einkaufen und nach Hause. Über Hinweise der Verwandten des Opfers kam die Polizei schnell auf seine Spur und nahm ihn am Tatabend in seiner Einraumwohnung in einem Hochhaus fest.
Zu Beginn des Prozesses legte er ein umfangreiches Geständnis ab und entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen seines Opfers.