Friday, November 22, 2024
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Deutschland kriminalisiert das Leugnen von Kriegsverbrechen, Völkermord


Kriegsverbrechen in Ruanda. Völkermord an den Yeziden. Menschenrechtsverletzungen gegen Uiguren in China. Die Liste der Gräueltaten in Konflikten auf der ganzen Welt ist lang. Dennoch spielen viele Menschen diese Verbrechen immer noch herunter oder leugnen sie.

Der Gesetzgeber in Deutschland will diesen Zustand nicht länger hinnehmen und solche Äußerungen strafbar machen, wenn sie dazu dienen, Hass zu schüren oder den öffentlichen Frieden zu stören.

Der Bundestag hat Ende Oktober für eine Novelle gestimmt, die nun den Bundesrat passiert hat. Die Billigung, Leugnung und „grobe Verharmlosung“ von Kriegsverbrechen und Völkermord fällt nun unter den Straftatbestand „Volksverhetzung“ in einem neu geschaffenen § 130 Abs. 5.

“Es ging darum, den Strafverfolgungsbehörden eine stärkere Richtlinie zu geben, wie und was sie ermitteln können”, sagt Michael Kubiciel, Rechtswissenschaftler an der Universität Augsburg, gegenüber der DW. „Aber vor allem ging es darum, die Forderungen der Europäischen Kommission zu erfüllen.

Berlin zum Handeln gezwungen
Tatsächlich hat Deutschland es nicht eilig, die Maßnahme zu verabschieden. 2008 wurde eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Rassismus erlassen, auf die die Bundesregierung nun reagieren musste, weil ein EU-Vertragsverletzungsverfahren drohte.

Für Josephine Ballon, Chefanwältin der Organisation HateAid, die Opfer von Online-Hass unterstützt, kommt der Wechsel genau zum richtigen Zeitpunkt.

“Ich bin gespannt, wie sich die Änderung auswirken wird”, sagte Ballon der DW. „Und ich sehe definitiv einen praktischen Anwendungsbereich dafür. Im Moment sehen wir im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg einige Dinge, die darunter fallen könnten. Ich würde sagen, der Änderungsantrag kommt zu einem Zeitpunkt, an dem er sehr relevant sein kann.“

Das geänderte Gesetz gilt selbstverständlich auch offline. die sachliche Diskussion möglicher völkerrechtlicher Straftaten ändere dies jedoch nicht, so Aziz Epik, Privatdozent für Strafrecht an der Universität Hamburg.

„Aber wenn Sie zum Beispiel ein Treffen haben, bei dem gegen Ukrainer gehetzt wird, oder über das ‚faschistische Regime‘ in Kiew gesprochen wird und solche Dinge … der neue Absatz könnte gelten”, fügt Epik hinzu.

Viel Kritik nach Wechsel
Es gab Kritik an der Änderung, auch von Rechtswissenschaftlern und Historikern. Einige beklagten mangelnde Transparenz, weil die Novelle ohne Vorankündigung, am späten Abend und ohne vorherige Debatte im Bundestag verabschiedet wurde. Andere meinen, der Paragraph schränke die Meinungsfreiheit unnötig ein.

Kubiciel widersprach: „Ich finde, die ganze Diskussion ist ein Paradebeispiel für das alte Sprichwort: Viel Lärm um nichts.

Er wies darauf hin, dass auch in Deutschland die öffentliche Billigung eines Völkermords nach den Gesetzen gegen “Volksverhetzung” strafbar sei.

Einen erheblichen Eingriff in die Meinungsfreiheit sieht Kubiciel nicht. „Es geht darum, ob sich Privatpersonen zu Wort melden können. Das dürfen sie noch“, sagte er. „Sie dürfen auch leugnen, solange sie nicht zum Hass aufstacheln. Und dann natürlich nur, wenn das Gericht … rechtskräftig beweisen kann, dass das Leugnen nicht wahr war.“

Der Nebel des Krieges
Einen Kritikpunkt kann er aber nachvollziehen: Den Hinweis auf laufende Konflikte. Die deutsche Novelle lässt ausdrücklich das Leugnen von Kriegsverbrechen in aktuellen Konflikten unter Strafe stellen – obwohl die EU die Möglichkeit offen gelassen hat, den Tatbestand auf vergangene Kriegsverbrechen zu beschränken, die vor Gericht aufgeklärt und nachgewiesen wurden.

Dies hätte Sinn machen können, da die Wahrheit während eines Krieges selten klar ist und sich während eines Krieges erhobene Behauptungen oft als unwahr herausgestellt haben.

Kubiciel sieht dieses Problem, erwartet aber in solchen Fällen keine Anklage nach dem neuen Paragrafen.

“Ich denke, die Gerichte werden erst dann aktiv, wenn sich der Nebel des Krieges etwas gelichtet hat”, sagte er. “Wenn die Fakten so klar werden, dass Staatsanwälte tatsächlich glauben, sie hätten auch genügend Beweise.”

Gegenüber der DW sagte das Justizministerium, es habe “gute Gründe”, sich nicht auf vergangene Kriegsverbrechen zu beschränken. „Schließlich erlaubt der EU-Rahmenbeschluss eine solche Beschränkung nur für Leugnung und grobe Verharmlosung, nicht aber für Duldung“, so das Ministerium.

Außenpolitische Spannungen möglich
Aber es kann politische Implikationen geben. Aziz Epik weist darauf hin, dass die Novelle im Falle einer Verabschiedung “aussenpolitische heikle Situationen” für die Bundesregierung schaffen könnte. Dies würde beispielsweise gelten, wenn deutsche Landgerichte indirekt etwa über chinesische Verbrechen völkerrechtlich urteilen müssten. Die Bundesregierung könnte sich dann deutlicher als bisher positionieren müssen.

Tatsächlich können deutsche Gerichte nun über aktuelle Kriegsverbrechen entscheiden.

Josephine Ballon von HateAid ist es wichtig, dass dies “mit Augenmaß” geschieht. Sie gehe aber davon aus, denn „Aufstachelung zum Hass“ sei ein hochkomplexer Straftatbestand. Viele Begriffe darin lassen erheblichen Interpretationsspielraum, weshalb Staatsanwaltschaften und Gerichte bereits sehr zurückhaltend sind und Anklage und Gerichtsverfahren nur in wenigen, gut belegten Fällen zulassen.

Ob diese nun zunehmen werden, ob auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Einzelpersonen von dem neuen Paragraphen 5 Gebrauch machen werden, wird sich erst in Monaten und Jahren zeigen.

SourceDW
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